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RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER: Der Reiseveranstalter
kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn der Vertragspartner seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Ver-
tragsbedingungen nicht einhält. Kann wegen nicht erreichter Mindest-
teilnehmerzahl von 4 Personen die Reise nicht stattfinden, so ist der
Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zu-
rückzutreten. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den
Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfül-
lung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittser-
klärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des
Kunden sind ausgeschlossen.
Die Rücktrittskosten betragen bei U20-Reisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn
30 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
40 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
50 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
60 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn
70 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
95 %
des Gesamtreisepreises.
Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE Schüler-
sprachreisen U20 zurückerstattet.
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchfüh-
rung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACH-
CAFFE Schülersprachreisen U20 das Recht, fristlos zu kündigen. Der An-
spruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20
erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilneh-
mer gutgeschrieben.
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-PAUSCHALE: Schließen Sie bei uns
eine Reise-Rücktrittskosten-Pauschale ab, werden dadurch die oben ge-
nannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Er-
krankung oder schwerer Unfallverletzung ersetzt. Sie tragen einen
Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten, sofern keine akut notwendige
vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
UMBUCHUNG: Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbu-
chungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. gerne, soweit uns
dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages dazu
entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise
durchzuführen
oder
aber
eine
geeignete
Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider
eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- Euro berechnen. Da es sich
bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbu-
chung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Rei-
seantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.
MINDESTTEILNEHMER: Bei allen Reisen ist bis 2 Wochen vor Abfahrt
das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich.
Bei Nicht-erreichen bieten wir eine Alternative oder eine kostenlose
Stornierung an. Bei Busreisen ist pro Abfahrsort ebenso eine Mindest-
teilnehmerzahl von 4 Personen notwendig. Sollte diese nicht erreicht
werden, bieten wir den nächstmöglichen Zustieg an, zu dem der Kunde
auf eigene Kosten anreisen kann.
RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER: Der Reiseveranstalter
kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn der Vertragspartner seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Ver-
tragsbedingungen nicht einhält.
Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen die
Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen
vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Rei-
severanstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
ANMELDUNG: Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden.
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung das Anmel-
deformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden es unserer
Verkaufsstelle zu. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. Der Vertrag
kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Wir be-
stätigen Ihre Anmeldung schriftlich.
ZAHLUNG: Nach erfolgter Bestätigung leisten Sie bitte eine Anzah-
lung in Höhe von 10 % auf den Gesamtrechnungsbetrag, jedoch max.
Euro 250,-. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prä-
mie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenver-
sicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung
fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k
Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rech-
nung erhalten Sie als ,,qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungs-
schein (nicht in Österreich). Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist
ca. 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ih-
nen von SPRACHCAFFE/vom Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder
ausgehändigt.
NIVEAUS: Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Ni-
veaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppen-
kursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist
deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Aus-
nahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Grup-
penunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den
Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wo-
bei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-)
Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Grup-
penunterricht 12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle
von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder
Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein "upgrade", eine Qua-
litätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
LEISTUNGEN, LEISTUNGSMÄNGEL: Für den Umfang der vertragli-
chen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im
Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebe-
stätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung. Die Direktion unseres Vertragspartners ist um-
gehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich verein-
barten Leistung zu informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen
kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel umge-
hend anzuzeigen, und erhält SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20
dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung
des Reisepreises ausgeschlossen.
RÜCKTRITT: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-
rücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Miss-
verständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemes-
senen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Auf-
wendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ge-
wöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksich-
tigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeit-
punkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE Schüler-
sprachreisen U20 bzw. Ihrem Reisebüro. Die Höhe der Rücktrittskosten
richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rück-
trittskosten, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemel-
detem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt.
Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen
Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
U20-Reisen
Prämien pro
Einzelperson in
RundumSorglos­Schutz
(
ohne Selbstbeteiligung)
Reisen bis 45 Tage
1 ­ 4
Europa
Welt
Prämie in ab
28,­
59,­
Sicher an Ihrer Seite.
Jederzeit. Weltweit.
Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln,
Azoren, Madeira und Spitzbergen
Bitte lesen Sie vor jedem Versicherungsabschluss das Produkt-
informationsblatt, das Sie unter www.pib-erv.de, unter Tel. (089)
4166 -1766 oder unter contact@erv.de erhalten.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbe-
dingungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2009).
Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.
1
Reiseabbruch-Versicherung
2
Reisekranken-Versicherung
mit medizinischer Notfall-Hilfe
3
RundumSorglos-Service
4
Reisegepäck-Versicherung
Leistungen im RundumSorglos-Schutz (ohne Reiserücktritts-Versicherung)
Ihre individuelle Prämie erfahren Sie auf Anfrage.
Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weiter-
gehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
AUSSCHLUSS: Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sit-
ten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teil-
nehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die
Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall,
ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschlie-
ßen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperver-
letzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung
usw.) ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise möglich. Entste-
hende Kosten durch eine verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teil-
nehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander
in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
HAFTUNG: Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wurde oder SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 für einen dem
Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann,
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann
sich auch SPRACHCAFFE U20 Sprachreisen gegenüber dem Teilnehmer
hierauf berufen.
PASS- UND VISABESTIMMUNGEN:
Der Reiseveranstalter weist im Reisekatalog sowie den Reiseunterlagen
auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unter-
stellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist
und keine besonderen Verhältnisse in der Person des Reiseteilnehmers
gegeben sind, die die Ablehnung eines Visums zur Folge hätte. Für Ange-
hörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft. Der
Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es
sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu ver-
treten.
UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzu-
lässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der
übrigen Reisebedingungen.
VERANSTALTER:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6 · 60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069/6109 120, Fax: 069/6031395
Email: u20@sprachcaffe.com · www.u-20.de
Die Anmeldung für U20-Reisen
Sie können Ihren Sohn bzw. Ihre Tochter JETZT schriftlich mit dem hier
anhängenden Formular (Fax bzw. Brief) oder online unter www.u-20.de
anmelden. Sie erhalten baldmöglichst eine schriftliche Bestätigung.
Travel Pack
Qualifizierte Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Reiseantritt.
Diese beinhalten:
1. Den Voucher für Sprachkurs und Unterkunft (Anschrift der
Privatunterkunft bzw. der Residence)
2. Den Code des E-Tickets & Flugzeiten bzw. den Busvoucher &
Abfahrtzeiten
3. Allgemeine Infos & Tipps zur Reise und Treffpunkten
4. Vokabelheft für den Sprachkurs sowie Kofferanhänger
Im Reisepreis enthalten sind:
1. An- & Abreise (wie gebucht)
2. Unterkunft mit Verpflegung
3. Sprachkurs
4. Leihgabe vom Kursmaterial
5. Betreuung während der Busreise und vor Ort
6. Freizeitprogramm (je nach Zielort)
7. Teilnahmezertifikat
8. U20 T-Shirt
So Funktionierts