kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Ver- tragsbedingungen nicht einhält. Kann wegen nicht erreichter Mindest- teilnehmerzahl von 4 Personen die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zu- rückzutreten. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfül- lung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittser- klärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. Die Rücktrittskosten betragen bei U20-Reisen: bis 30 Tage vor Reisebeginn Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE Schüler- sprachreisen U20 zurückerstattet. Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchfüh- rung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACH- CAFFE Schülersprachreisen U20 das Recht, fristlos zu kündigen. Der An- spruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilneh- mer gutgeschrieben. eine Reise-Rücktrittskosten-Pauschale ab, werden dadurch die oben ge- nannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Er- krankung oder schwerer Unfallverletzung ersetzt. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten, sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war. chungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. gerne, soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- Euro berechnen. Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbu- chung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Rei- seantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden. das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich. Bei Nicht-erreichen bieten wir eine Alternative oder eine kostenlose Stornierung an. Bei Busreisen ist pro Abfahrsort ebenso eine Mindest- teilnehmerzahl von 4 Personen notwendig. Sollte diese nicht erreicht werden, bieten wir den nächstmöglichen Zustieg an, zu dem der Kunde auf eigene Kosten anreisen kann. kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Ver- tragsbedingungen nicht einhält. Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Rei- severanstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung das Anmel- deformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden es unserer Verkaufsstelle zu. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Wir be- stätigen Ihre Anmeldung schriftlich. lung in Höhe von 10 % auf den Gesamtrechnungsbetrag, jedoch max. Euro 250,-. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prä- mie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenver- sicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rech- nung erhalten Sie als ,,qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungs- schein (nicht in Österreich). Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist ca. 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ih- nen von SPRACHCAFFE/vom Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt. veaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppen- kursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Aus- nahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Grup- penunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wo- bei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Grup- penunterricht 12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein "upgrade", eine Qua- litätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. chen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebe- stätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Direktion unseres Vertragspartners ist um- gehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich verein- barten Leistung zu informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel umge- hend anzuzeigen, und erhält SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen. rücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Miss- verständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemes- senen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Auf- wendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ge- wöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksich- tigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeit- punkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE Schüler- sprachreisen U20 bzw. Ihrem Reisebüro. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rück- trittskosten, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemel- detem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind. Einzelperson in ( Azoren, Madeira und Spitzbergen informationsblatt, das Sie unter www.pib-erv.de, unter Tel. (089) 4166 -1766 oder unter contact@erv.de erhalten. dingungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2009). Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten. mit medizinischer Notfall-Hilfe setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weiter- gehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. ten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teil- nehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschlie- ßen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperver- letzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise möglich. Entste- hende Kosten durch eine verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teil- nehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE U20 Sprachreisen gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen. Der Reiseveranstalter weist im Reisekatalog sowie den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unter- stellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse in der Person des Reiseteilnehmers gegeben sind, die die Ablehnung eines Visums zur Folge hätte. Für Ange- hörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu ver- treten. Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzu- lässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. SPRACHCAFFE Reisen GmbH Gartenstr. 6 · 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069/6109 120, Fax: 069/6031395 Email: u20@sprachcaffe.com · www.u-20.de anhängenden Formular (Fax bzw. Brief) oder online unter www.u-20.de anmelden. Sie erhalten baldmöglichst eine schriftliche Bestätigung. Diese beinhalten: 1. Den Voucher für Sprachkurs und Unterkunft (Anschrift der 4. Vokabelheft für den Sprachkurs sowie Kofferanhänger 2. Unterkunft mit Verpflegung 3. Sprachkurs 4. Leihgabe vom Kursmaterial 5. Betreuung während der Busreise und vor Ort 6. Freizeitprogramm (je nach Zielort) 7. Teilnahmezertifikat 8. U20 T-Shirt |