Baden-Württemberg
- 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Betriebseigene Schulungen können angerechnet werden, der frei verfügbare Anspruch reduziert sich dadurch.
- Bildungszeit kann ablehnt werden in Betrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmern oder wenn schon mindestens 10 % des im Betriebs bestehenden Anspruchs auf Bildungszeit genehmigt wurde.
Bayern
Berlin
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Maximal 50% der Beschäftigten (umgerechnet) haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub
- In Betrieben bis 20 Beschäftigte haben maximal 50% der Beschäftigten (umgerechnet) Anspruch
Brandenburg
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Maximal 50% der Beschäftigten (umgerechnet) haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub
- In Betrieben bis 20 Beschäftigte haben maximal 30% der Beschäftigten (umgerechnet) Anspruch
Bremen
- 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
Hamburg
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
Hessen
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Maximal 33 % der Beschäftigten (umgerechnet) haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub
Mecklenburg-Vorpommern
- 15 Wochen vorher buchen
- 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
Niedersachsen
- 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Maximal 50% der Beschäftigten (umgerechnet) haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub
Nordrhein-Westfalen
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Betriebliche Fortbildungen können mit bis zu 2 Tagen angerechnet werden
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte haben im Jahr nur 10 % der Beschäftigten Anspruch auf Bildungsurlaub
- Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten haben keinen Anspruch
- Der Arbeitgeber kann "einen wenigstens mittelbaren Vorteil" einfordern, das bedeutet einen Mindestbezug zur ausgeübten Tätigkeit
Rheinland-Pfalz
Alle Intensivkurse und Kombikurse 20 + 10 sind als Bildungsurlaub anerkannt.
Anmeldefristen:
- 8 Wochen vorher buchen
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
Einschränkungen:
- Betriebe mit weniger als 6 Beschäftigten haben keinen Anspruch
Weiterführende Informationen:
Saarland
Alle Intensivkurse und Kombikurse 20 + 10 sind als Bildungsurlaub anerkannt.
Anmeldefristen:
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
Einschränkungen:
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte können betriebliche Schulungen angerechnet werden
- In Betrieben bis 100 Beschäftigte haben maximal 30% der Beschäftigten Anspruch auf Bildungsurlaub pro Jahr
Weiterführende Informationen:
Sachsen
Sachsen-Anhalt
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten haben keinen Anspruch
Schleswig-Holstein
- 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
Thüringen
- 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
- Betriebseigene Schulungen können angerechnet werden und reduzieren dadurch den frei verfügbaren Anspruch.
- Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten haben keinen Anspruch
- Bei 5 bis 25 Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, wenn bereits 5 Arbeitstagevom Arbeitnehmer genommen wurden
- Bei 26 bis 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber den Anspruch ablehnen, wenn bereits 10% der im Betrieb möglichen Freistellungstage (Beschäftigte mal 5) beansprucht wurden
- Ab 50 Mitarbeitern dürfen nur bis zu 20% der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen