Englisch Schülersprachreisen nach Brighton - Angebote ab €999
Schülersprachreisen Rabat

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für Schülersprachreisen

ANMELDUNG: Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung das Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden es unserer Verkaufsstelle zu. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung per E-Mail.

ZAHLUNG: Nach erfolgter Bestätigung leisten Sie bitte eine Anzahlung in höhe von 10 % auf den Gesamtrechnungsbetrag, jedoch max. Euro 250,-. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage” den Sicherungsschein (nicht in Österreich). Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist ca. 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/ vom Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt.

NIVEAUS: Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein “upgrade”, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

LEISTUNGEN, LEISTUNGSMÄNGEL: Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. SPRACHCAFFE ist umgehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel umgehend anzuzeigen, und erhält SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.

RÜCKTRITT: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 bzw. Ihrem Reisebüro. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.

Die Rücktrittskosten betragen bei U20-Reisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%
des Gesamtreisepreises.
Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 zurückerstattet.
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.

REISERÜCKTRITTSABSICHERUNG: Schließen Sie bei uns eine Reiserücktrittsabsicherung ab, werden dadurch die oben genannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung ersetzt. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.

UMBUCHUNG: Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. gerne, soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- Euro berechnen. Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.

MINDESTTEILNEHMER: Bei allen Reisen ist bis 4 Wochen vor Abfahrt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich. Bei Nicht-erreichen bieten wir eine Alternative oder eine kostenlose Stornierung an. Bei Busreisen ist pro Abfahrsort ebenso eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen notwendig. Sollte diese nicht erreicht werden, bieten wir den nächstmöglichen Zustieg an, zu dem der Kunde auf eigene Kosten anreisen kann.

RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER: Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

AUSSCHLUSS: Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise möglich. Entstehende Kosten durch eine verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

HAFTUNG: Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE Schülersprachreisen U20 für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE U20 Sprachreisen gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

PASS- UND VISABESTIMMUNGEN: Der Reiseveranstalter weist im Reisekatalog sowie den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse in der Person des Reiseteilnehmers gegeben sind, die die Ablehnung eines Visums zur Folge hätte. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten.

UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG: Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

VERANSTALTER:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
U20 Schülersprachreisen
Gartenstr. 6 • 60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 61 09 120
Fax: 069 / 60 31 395
Email: u20(at)sprachcaffe.com
www.u-20.de

Stand: Dezember 2009

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