Übersicht Einreise
  • Keine Visumspflicht für Touristen aus der EU
  • Bis zu 180 Tage Aufenthaltserlaubnis als Tourist
  • Antrag bei Botschaft, Konsulat bzw. Innenministerium für Einwanderer & Studenten

Reisehinweise für Mexiko

Einreisebestimmungen für Mexiko

EU-Staatsbürger, die Mexiko als Tourist besuchen, benötigen zur Einreise einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass, der noch 6 Monate gültig ist. Weiterhin ist eine Touristenkarte (FMT) nötig, die einem beim Grenzübertritt bzw. im Flugzeug vor der Landung ausgehändigt werden. Auch Kinder müssen einen Reise- oder Kinderreisepass von sechsmonatiger Gültigkeit besitzen oder bereits einen Eintrag im Reisepass der Eltern vorweisen können.

Für die Einreise als Tourist benötigt man also kein Visum und darf sich bis zu 180 Tage im Land aufhalten. Die Aufenthaltsdauer wird von den mexikanischen Behörden eingetragen. Möchten Sie länger bleiben, können Sie dies bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Bei einer Genehmigung kann ihre Aufenthaltsdauer auf bis zu 6 Monate verlängert werden.

Sollten Sie einen längeren Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Betracht ziehen, greifen widerum andere Bestimmungen. Visa für studentische Praktikanten, Studenten, Rentner oder Geschäftsreisende sind vorab bei der mexikansichen Botschaft oder beim Generaltkonsulat zu beantragen. In anderen Fällen muss man als Tourist einreisen und eine Arbeitserlaubnis vor Ort bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums beantragen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich frühzeitig auf den Seiten des mexikanischen Generalkonsulats in Frankfurt oder der mexikanischen Botschaft in Berlin.

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