Einreisebestimmungen für Spanien
Überblick Visum
- Keine Visumspflicht für EU-Bürger
- Anträge für Nicht-EU-Bürger bei Botschaft & Konsulat
- Aufenthaltstitel je nach Zweck und Dauer der Einreise
- Frühzeitige Antragstellung empfohlen
Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern benötigen zur Einreise nach Spanien kein Visum. Alle weiteren Länder dagegen müssen vor Abreise ein Visum beantragen, um in Spanien einreisen zu können. Dieses kann in der Spanischen Botschaft sowie im Konsulat des Heimatlandes beantragt werden.
Für Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union gibt es unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln, die sich hauptsächlich nach Zweck und Dauer der Einreise unterscheiden. Ein Touristenvisum kann beispielsweise nicht ohne Weiteres in ein Studentenvisum umgewandelt werden. Zudem ist es verboten, sich mit einem Touristenvisum in Spanien aufzuhalten und gleichzeitig in Spanien zu studieren.
Weitere Informationen sowie Visumbestimmungen erhalten Sie in der Spanischen Botschaft oder im Spanischen Konsulat. Wir empfehlen eine frühzeitige Antragstellung, da die Bearbeitungsdauer erfahrungsgemäß recht lang sein kann und eventuell Dokumente mit spanischer Übersetzung verlangt werden. Bei einen Spanischkurs in einer der Sprachschulen in Spanien das spanische Leben zu genießen.





