Bildungsurlaub

Bis zu zwei Wochen Weiterbildung, bei vollem Gehalt.

Du hast gesetzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung – zusätzlich zu deinem normalen Urlaub. Bei SPRACHCAFFE nutzt du diese Zeit dort, wo Lernen wirklich funktioniert: an echten Orten, mit erfahrenen Lehrkräften, in kleinen Gruppen.

5 Tage extra

Zusätzlich zu deinem normalen Urlaub. Nach zwei Jahren kannst du sie bündeln: zehn Tage am Stück.

Mehr als ein Kurs

Sprache, Gesundheit, Kultur - du wählst das Programm, das dir wirklich etwas bringt.

Steuerlich absetzbar

Kursgebühren, Unterkunft, Anreise - vieles davon lässt sich als berufliche Weiterbildung von der Steuer absetzen.

Lernen, wo andere urlauben

Malta, Spanien, Marokko, Frankreich - dein Kursort ist kein Kompromiss.

Bildungsurlaub in Deutschland oder als Onlinekurs

SPRACHCAFFE organisiert auch Bildungsurlaub in unseren Sprachschulen in Deutschland oder online!

Bildungsurlaub – wer hat Anspruch?

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen. Die genauen Voraussetzungen - Antragsfrist, Ankündigungspflicht, anerkannte Kursformate - unterscheiden sich je nach Bundesland.

Alle Voraussetzungen im Überblick

Für wen ist Bildungsurlaub?

Für alle, die ihren gesetzlichen Anspruch nutzen wollen - und Weiterbildung lieber an einem anderen Ort erleben als im eigenen Büro. Vorkenntnisse brauchst du keine, egal für welches Programm du dich entscheidest.

Wir helfen dir gerne, alle Voraussetzungen zu prüfen und deinen Antrag vorzubereiten!

In drei Schritten zum Bildungsurlaub

SPRACHCAFFE übernimmt den Papierkram - du packst die Koffer.

Schritt 1

Kurs wählen und anmelden - Du findest dein Programm, wir schicken dir alle Unterlagen.

Schritt 2

Unterlagen beim Arbeitgeber einreichen - Dein Arbeitgeber bekommt den Antrag - du musst nichts weiter vorbereiten.

Schritt 3

Genehmigung erhalten - und fahren - Sobald dein Arbeitgeber zugestimmt hat, steht deinem Bildungsurlaub nichts mehr im Weg.
Jetzt starten!

Fragen zum Bildungsurlaub?
FAQ zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub - auch Bildungsfreistellung genannt - ist dein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für anerkannte Weiterbildungen. Das Besondere: Die Weiterbildung muss nicht direkt mit deinem Beruf zu tun haben. Auch eine Sprachreise nach Malta zählt.

14 der 16 Bundesländer haben heute eigene Bildungsurlaubsgesetze, darunter Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Welche Regeln für dich gelten, hängt von deinem Arbeitsort ab - nicht von deinem Wohnort. Viele Arbeitnehmer:innen wissen gar nicht, dass ihnen dieser Anspruch zusteht.

Anspruch hat grundsätzlich jede:r Angestellte in einem der 14 Bundesländer mit Bildungsurlaubsgesetz. Entscheidend ist dein Arbeitsort: Hat dein Arbeitgeber seinen Sitz in einem anderen Bundesland als deinem Wohnort, gilt das Gesetz deines Arbeitsorts.

Je nach Bundesland bekommst du fünf Tage pro Kalenderjahr oder zehn Tage in zwei Jahren. Voraussetzung ist meist eine Betriebszugehörigkeit von sechs bis zwölf Monaten. In Berlin, Hamburg, Hessen und Bremen entfällt diese Wartezeit. Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch - anteilig zu ihrer Wochenarbeitszeit.

Anerkannt sind nur Kurse, die der Veranstalter offiziell bei der zuständigen Landesbehörde anerkennen lässt. Bei SPRACHCAFFE übernehmen wir das für dich. Du legst die Bescheinigung einfach deinem Arbeitgeber vor.

Besonders beliebt sind Sprachreisen ins Ausland - gute Sprachkenntnisse werden im Berufsleben immer wichtiger. Unsere Intensivkurse mit 30 Lektionen pro Woche erfüllen die nötige Mindeststundenzahl und sind in vielen Bundesländern anerkannt. Eine Übersicht aller anerkannten Sprachreisen findest du hier.

In drei Schritten zu deinem Bildungsurlaub:

  • Kurs auswählen. Buche einen Kurs, der in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Kläre das vor der verbindlichen Buchung mit dem Veranstalter.
  • Unterlagen einholen. Sobald du bei uns eine Buchungsanfrage stellst, schicken wir dir alle nötigen Dokumente: Anmeldebestätigung, Kursanerkennung und Ablaufplan.
  • Antrag einreichen. Reiche deinen schriftlichen Antrag mindestens vier bis acht Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber ein. Die genaue Frist hängt von deinem Bundesland ab - in Thüringen sind es acht Wochen, in Bremen und Niedersachsen vier.
  • Tipp: Je früher du den Antrag stellst, desto besser kann dein Arbeitgeber planen. Wir helfen dir gerne dabei - kontaktiere uns.

Ja, aber nur aus zwingenden betrieblichen Gründen - etwa wenn du zum gewünschten Zeitpunkt im Betrieb unentbehrlich bist. In der Praxis ist eine Ablehnung selten.

Lass dir eine Ablehnung schriftlich geben und prüfe die Begründung genau. Bei Unsicherheit hilft dir dein Betriebsrat oder eine Beratungsstelle weiter. Meist lässt sich der Termin einfach verschieben.